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Kredit auch ohne Schufa - Kredit auch in schwierigen Fällen
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Juristische News:
Interessante Urteile: Zulässige Pfändung in die offene Kreditlinie Der Bundesgerichtshof
hat entschieden, dass die Pfändung von Ansprüchen eines Bankkunden aus einem
vertraglich vereinbarten Dispositionskredit zulässig ist. Das zuständige
Finanzamt hatte sämtliche Ansprüche eines Steuerschuldners gegen dessen Bank
gepfändet. Diese hatte auch nach der Pfändung, obwohl das Girokonto ihres Kunden
kein Guthaben auswies, auf Grund eines vertraglich vereinbarten
Dispositionskredits Barauszahlungen an den Vollstreckungsschuldner vorgenommen
und Überweisungen für ihn ausgeführt. Das Finanzamt verlangte diese Geldbeträge
in Höhe der noch offenen Steuerforderungen von der Bank heraus. Die Karlsruher
Richter erklärten eine derartige Pfändung in die offene Kreditlinie mit
folgender Begründung für zulässig: Mit dem Abruf des vereinbarten Kredits in
Form eines Überweisungsauftrags oder eines Barauszahlungsverlangens entsteht ein
Rechtsanspruch auf Auszahlung des Darlehens, der wie jede andere Forderung -
auch im Voraus - pfändbar ist. Es ist dem Schuldner nach erfolgter Pfändung
nicht erlaubt, einen Teil seines Vermögens der Zwangsvollstreckung zu entziehen.
Danach hat die Bank die an den Schuldner bzw. an Dritte ausbezahlten Beträge dem
pfändenden Finanzamt zu erstatten. Der Bundesgerichtshof wies im Übrigen noch
darauf hin, dass ein Anspruch auf Kredit nur dann besteht pfändbar ist, wenn der
Dispositionskredit ausdrücklich mit dem Bankkunden vereinbart wurde. Der
Anspruch ist daher nicht pfändbar, wenn die Überziehung von der Bank nur
stillschweigend geduldet wurde. Urteil des BGH vom 29.03.2001IX ZR
34/00Pressemitteilung des BGH Nr. 22/2001ZIP 2001, 825Der Betrieb
2001, 1085
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Kredit
ohne Schufa
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Juristische News:
Rückbuchungspflicht der Bank bei Widerspruch gegen
Lastschrift
Ein Bankkunde ist bei Einzugsermächtigungen durch
Lastschriftverfahren berechtigt, Abbuchungen von seinem Konto innerhalb einer
bestimmten Frist (meist 6 Wochen) zu widersprechen. Hierbei trifft die
kontoführende Bank weder eine Prüfungspflicht noch ein Prüfungsrecht. Das
Geldinstitut ist vielmehr selbst dann verpflichtet, auf den Widerspruch hin die
Belastungsbuchung rückgängig zu machen, wenn ihr bekannt ist, dass der
Zahlungspflichtige die abgebuchten Beträge dem Zahlungsempfänger schuldet. Tut
die Bank das nicht, so läuft sie Gefahr ihrerseits auf Grund des mit ihrem
Kunden bestehenden Giroverhältnisses in Anspruch genommen zu werden.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2000
22 U 64/00
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| Irreführende Firmierung
Für die Frage der Irreführung und damit der Wettbewerbswidrigkeit
durch die Führung eines unzutreffenden Firmenbestandteils (hier: gemeinnützig)
kommt es auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der ersten Instanz
an. Unerheblich ist daher, dass die Führung des beanstandeten Namensbestandteils
zu einem früheren Zeitpunkt zutreffend war.
Urteil des BGH vom 27.02.2003
I ZR 25/00 |
| Pfändbarkeit zukünftiger Rentenansprüche
Auch erst zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende
Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind
pfändbar, sofern die Ansprüche auf einem bereits bestehenden
Sozialversicherungsverhältnis beruhen. Das noch nicht rentennahe Alter des
Schuldners steht einer solchen Pfändung grundsätzlich nicht entgegen.
Beschluss des BGH vom 21.11.2002
IX ZB 85/02 |
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Kennzeichnung eines Unternehmens mit Phantasiebezeichnung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München ist die
Bezeichnung Slow Food nicht rein beschreibend und kann daher ein
Unternehmenskennzeichen sein.
Urteil des OLG München vom 28.03.2002
6 U 4008/01 |
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Interessante Urteile: Wird der Lohn eines Arbeitnehmers gepfändet, bleibt dennoch ein Anspruch auf
einen bestimmten Anteil zum Lebensunterhalt. Ein Betroffener hatte sich bei
seiner Bank beschwert, denn die wollte mehr als nur den pfändbaren Teil
einbehalten. Das Landgericht Heidelberg gab seinem Widerspruch Recht. Auch bei
bargeldloser Überweisung an die Bank darf diese nur den tatsächlich pfändbaren
Teil auf dem Schuldkonto verrechnen. Damit soll vermieden werden, dass der
Schuldner, der sein Geld auf dem Konto bargeldlos erhält, schlechter dasteht,
als wenn sein Arbeitslohn direkt beim Arbeitgeber gepfändet wird und er den Rest
bar entgegennimmt. Landgericht Heidelberg, Urteil vom 28.01.1999
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