Kredit auch ohne Schufa - Kredit auch in schwierigen Fällen

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Juristische News:
Interessante Urteile: Börsentermingeschäfte: keine Haftung bei Belastung des gemeinsamen Girokontos Haben Eheleute ein gemeinsames Girokonto, müssen beide Geldtransaktionen des anderen gegen sich gelten lassen. Für etwaige Überziehungen haften grundsätzlich beide Kontoinhaber. Hiervon hat der Bundesgerichtshof nun eine wichtige Ausnahme gemacht. Rührt eine Kontoüberziehung von einem hochspekulativen Börsentermingeschäft eines der Kontoinhaber her und verfügt der andere Ehepartner nicht über die so genannte Termingeschäftsfähigkeit, haftet er nicht für daraus entstehende Belastungen. Dies gilt auch dann, wenn das Termingeschäft eigentlich wirksam ist. In dem zu entscheidenden Fall ging es um immense Verluste eines Geschäftsmanns in Höhe von über 330.000 EUR, für die seine Frau trotz entsprechender Belastung des gemeinsamen Kontos nach diesem Urteil letztlich nicht einzustehen hatte. Urteil des BGH vom 25.06.2002 XI ZR 218/01


Kredit ohne Schufa

Diesen klassischen Kredit ohne Schufaauskunft und ohne Schufaeintrag finden Sie bestimmt nicht bei Ihrer Hausbank.

Ideal für jeden der bei der Schufa nicht überprüft und auch dort nicht gemeldet werden möchte.  Die herauslegende Schweizer Bank betreibt dieses Geschäft seit nunmehr über 20 Jahren und ist bekannt für seine gewissenhafte Abwicklung und Seriösität.

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Es ist kein Bürge erforderlich und keine Unterschrift des Ehepartners, sowie ohne zusätzliche Versicherungsabschlüsse und Bausparverträge.

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Juristische News:
Scheckfälschung: Schadensersatzanspruch gegen Scheckfälscher Wird nach Einreichung eines gefälschten Schecks ein Girokonto belastet, kann der Kontoinhaber vom Scheckfälscher Schadensersatz beanspruchen. Der Kontoinhaber muss sich nicht darauf verweisen lassen, er könne von der einlösenden Bank die Stornierung der Lastschrift verlangen, weil das Fälschungsrisiko grundsätzlich bei der Bank liegt. Urteil des BGH vom 19.06.2001 VI ZR 232/00
Franchisegeber muss Lieferantenrabatte weitergeben Der Bundesgerichtshof hat eine für Franchisesysteme äußerst wichtige Entscheidung erlassen. Danach können Franchisegeber verpflichtet sein, Lieferantenrabatte ungemindert an ihre Franchisenehmer weiterzugeben. Der Fall: Deutschlands zweitgrößte Optikerkette schrieb ihren Franchisenehmern Lieferantenrabatte bis zu 38 Prozent gut. Durch einen Zufall kam heraus, dass dem Franchisegeber tatsächlich Preisnachlässe bis zu 52 Prozent eingeräumt wurden. Die Geschäftspartner verlangten die Auszahlung der Rabattdifferenz. Sie beriefen sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach Vorteile...zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge an die Franchisenehmer weiterzugeben sind. Die Karlsruher Richter ließen keinen Zweifel daran, dass hiervon auch uneingeschränkt alle Lieferantenrabatte erfasst werden. Urteile des BGH vom 20.05.2003 KZR 19, 27, 29/02 
Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden Für die Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Ausnahmsweise kommt daneben eine persönliche Haftung des Gesellschafters/Geschäftsführers in Betracht (z. B. schuldhaftes Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen). Ein umgekehrter Haftungsdurchgriff, wonach die Gesellschaft für (persönliche) Verbindlichkeiten des Gesellschafters/Geschäftsführers haftet, ist jedoch generell ausgeschlossen. Beschluss des KG Berlin vom 13.01.2003 24 W 311/02 
Keine Mindestentnahme bei finanziellen Schwierigkeiten Im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft (KG) war geregelt, dass die Kommanditisten bei Entnahme zwar auf die finanzielle Situation der Gesellschaft Rücksicht zu nehmen hätten, allerdings immer berechtigt seien, aus den ihnen gutgeschriebenen Zinsen und Gewinnanteilen die Steuern und Abgaben zu entnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entstehen. In den Folgejahren verschlechterte sich die finanzielle Situation des Unternehmens dramatisch. Die Bank drohte im Falle von Ausschüttungen an die Gesellschafter sogar mit der Kündigung aller Kredite. Die Gesellschafterversammlung beschloss daraufhin, dass die Gewinne für die Jahre 1998 und 1999 nicht ausgeschüttet werden. Einer der drei Gesellschafter war damit nicht einverstanden und klagte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ließ den Gesellschafterbeschluss unbeanstandet. Das Gericht wog die Ausschüttungsinteressen der einzelnen Gesellschafter mit dem Interesse der Gesellschaft an deren Zukunftssicherung ab. So kann da, wo sich die Bildung von Rücklagen der Gesellschaft als erforderlich erweist, um das Unternehmen für die Zukunft lebens- und widerstandsfähig zu erhalten, das Entnahmeinteresse der Gesellschafter in den Hintergrund treten. Im vorliegenden Fall bestand kein Zweifel, dass die Hausbank fest entschlossen war, laufende Kredite zu kündigen, sofern Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter vorgenommen würden. Die Treuepflicht der Gesellschafter ging daher hier nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Karlsruhe so weit, dass - trotz einer vertraglichen Bestimmung eines Mindestentnahmerechts - in Krisensituationen auf die Geltendmachung des Entnahmerechts zu verzichten war. Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.02.2003 IV U 8/02 

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Interessante Urteile: Die Stadt Braunschweig wollte einem langjährigen Sozialhilfeempfänger die Sozialhilfe streichen, weil er einen Schrebergarten im Wert von 6.500 DM gepachtet hatte. Dagegen klagte der Mann erfolglos. Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Stadt recht. Kleingärten, auch wenn sie nur gepachtet sind, gehörten zum sog. einzusetzenden Vermögen. Bevor der Staat in die Pflicht genommen werden darf, muss der Bedürftige seinen Unterhalt aus diesem Vermögen bestreiten.VG Braunschweig 1997–12–15 4 A 4006/97, Bundessozialhilfegesetz 1998–04–27