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Kredit auch ohne Schufa - Kredit auch in schwierigen Fällen
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Juristische News:
Interessante Urteile: Börsentermingeschäfte: keine Haftung bei Belastung des gemeinsamen Girokontos
Haben Eheleute ein gemeinsames Girokonto, müssen beide
Geldtransaktionen des anderen gegen sich gelten lassen. Für etwaige
Überziehungen haften grundsätzlich beide Kontoinhaber. Hiervon hat der
Bundesgerichtshof nun eine wichtige Ausnahme gemacht.
Rührt eine Kontoüberziehung von einem hochspekulativen
Börsentermingeschäft eines der Kontoinhaber her und verfügt der andere
Ehepartner nicht über die so genannte Termingeschäftsfähigkeit, haftet er nicht
für daraus entstehende Belastungen. Dies gilt auch dann, wenn das Termingeschäft
eigentlich wirksam ist. In dem zu entscheidenden Fall ging es um immense
Verluste eines Geschäftsmanns in Höhe von über 330.000 EUR, für die seine Frau
trotz entsprechender Belastung des gemeinsamen Kontos nach diesem Urteil
letztlich nicht einzustehen hatte.
Urteil des BGH vom 25.06.2002
XI ZR 218/01
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Kredit
ohne Schufa
Diesen klassischen
Kredit ohne Schufaauskunft und ohne Schufaeintrag
finden Sie bestimmt nicht bei Ihrer Hausbank.
Ideal für jeden der bei der Schufa nicht überprüft und auch
dort nicht gemeldet werden möchte. Die herauslegende Schweizer
Bank betreibt dieses Geschäft seit nunmehr über 20 Jahren und
ist bekannt für seine gewissenhafte Abwicklung und Seriösität.
Die Schweizer Bank stellt Ihnen eine Kreditsummen ohne Schufa zur
Verfügung: 3.000
€ (Rate 91,95 €) . Die Laufzeit beträgt immer 40 Monate, der
Kredit kann jedoch selbstverständlich vorzeitig abgelöst werden.
Es ist kein Bürge erforderlich und keine Unterschrift des
Ehepartners, sowie ohne zusätzliche Versicherungsabschlüsse und
Bausparverträge.
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Juristische News:
Scheckfälschung: Schadensersatzanspruch gegen Scheckfälscher
Wird nach Einreichung eines gefälschten Schecks ein Girokonto
belastet, kann der Kontoinhaber vom Scheckfälscher Schadensersatz beanspruchen.
Der Kontoinhaber muss sich nicht darauf verweisen lassen, er könne von der
einlösenden Bank die Stornierung der Lastschrift verlangen, weil das
Fälschungsrisiko grundsätzlich bei der Bank liegt.
Urteil des BGH vom 19.06.2001
VI ZR 232/00
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| Franchisegeber muss Lieferantenrabatte weitergeben
Der Bundesgerichtshof hat eine für Franchisesysteme äußerst
wichtige Entscheidung erlassen. Danach können Franchisegeber verpflichtet sein,
Lieferantenrabatte ungemindert an ihre Franchisenehmer weiterzugeben.
Der Fall: Deutschlands zweitgrößte Optikerkette schrieb ihren
Franchisenehmern Lieferantenrabatte bis zu 38 Prozent gut. Durch einen Zufall
kam heraus, dass dem Franchisegeber tatsächlich Preisnachlässe bis zu 52 Prozent
eingeräumt wurden. Die Geschäftspartner verlangten die Auszahlung der
Rabattdifferenz. Sie beriefen sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach
Vorteile...zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge an die Franchisenehmer
weiterzugeben sind. Die Karlsruher Richter ließen keinen Zweifel daran, dass
hiervon auch uneingeschränkt alle Lieferantenrabatte erfasst werden.
Urteile des BGH vom 20.05.2003
KZR 19, 27, 29/02 |
| Keine Haftung der GmbH für Gesellschafterschulden
Für die Verbindlichkeiten einer GmbH haftet grundsätzlich nur das
Gesellschaftsvermögen. Ausnahmsweise kommt daneben eine persönliche Haftung des
Gesellschafters/Geschäftsführers in Betracht (z. B. schuldhaftes Nichtabführen
von Sozialversicherungsbeiträgen). Ein umgekehrter Haftungsdurchgriff, wonach
die Gesellschaft für (persönliche) Verbindlichkeiten des
Gesellschafters/Geschäftsführers haftet, ist jedoch generell ausgeschlossen.
Beschluss des KG Berlin vom 13.01.2003
24 W 311/02 |
| Keine Mindestentnahme bei finanziellen Schwierigkeiten
Im Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft (KG) war
geregelt, dass die Kommanditisten bei Entnahme zwar auf die finanzielle
Situation der Gesellschaft Rücksicht zu nehmen hätten, allerdings immer
berechtigt seien, aus den ihnen gutgeschriebenen Zinsen und Gewinnanteilen die
Steuern und Abgaben zu entnehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an
der Gesellschaft entstehen. In den Folgejahren verschlechterte sich die
finanzielle Situation des Unternehmens dramatisch. Die Bank drohte im Falle von
Ausschüttungen an die Gesellschafter sogar mit der Kündigung aller Kredite.
Die Gesellschafterversammlung beschloss daraufhin, dass die
Gewinne für die Jahre 1998 und 1999 nicht ausgeschüttet werden. Einer der drei
Gesellschafter war damit nicht einverstanden und klagte.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ließ den Gesellschafterbeschluss
unbeanstandet. Das Gericht wog die Ausschüttungsinteressen der einzelnen
Gesellschafter mit dem Interesse der Gesellschaft an deren Zukunftssicherung ab.
So kann da, wo sich die Bildung von Rücklagen der Gesellschaft als erforderlich
erweist, um das Unternehmen für die Zukunft lebens- und widerstandsfähig zu
erhalten, das Entnahmeinteresse der Gesellschafter in den Hintergrund treten. Im
vorliegenden Fall bestand kein Zweifel, dass die Hausbank fest entschlossen war,
laufende Kredite zu kündigen, sofern Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter
vorgenommen würden.
Die Treuepflicht der Gesellschafter ging daher hier nach
Überzeugung des Oberlandesgerichts Karlsruhe so weit, dass - trotz einer
vertraglichen Bestimmung eines Mindestentnahmerechts - in Krisensituationen auf
die Geltendmachung des Entnahmerechts zu verzichten war.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.02.2003
IV U 8/02 |
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Interessante Urteile: Die Stadt Braunschweig wollte einem langjährigen Sozialhilfeempfänger die
Sozialhilfe streichen, weil er einen Schrebergarten im Wert von 6.500 DM
gepachtet hatte. Dagegen klagte der Mann erfolglos. Das Verwaltungsgericht
Braunschweig gab der Stadt recht. Kleingärten, auch wenn sie nur gepachtet sind,
gehörten zum sog. einzusetzenden Vermögen. Bevor der Staat in die Pflicht
genommen werden darf, muss der Bedürftige seinen Unterhalt aus diesem Vermögen
bestreiten.VG Braunschweig 1997–12–15 4 A 4006/97, Bundessozialhilfegesetz
1998–04–27
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